Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen
über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im
Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und
Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie
drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.

(3) Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung),
durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der
bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der
Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben. Maßgeblich für die
Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung Ihnen
zugeht.

§ 3 Preise

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und
Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

(2) Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte
Leistungen (z.B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten) werden gesondert in Rechnung
gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.

(3) Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns anerkannt,
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder als Mängelrüge oder Gegenanspruch
aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Änderungsvorbehalt

(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind
Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu
Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige
vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht
etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen,
die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und
Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und
Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten
vorbehalten.

§ 5 Montage

(1) Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die
Montage erfolgen soll, frei von die Montage beeinflussenden Hindernissen und – sofern eine
Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist – mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur
Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden
wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.
(2) Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns vertraglich
vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche Arbeiten auf Ihren
Wunsch hin dennoch ausgeführt, wird zwischen uns keinerlei Vertragsverhältnis begründet.
Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten.

§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug / Gefahrübergang

(1) Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart
wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung
stets unverbindliche Angaben.

(2) In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht
vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse ruht das
Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind.
Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug
befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den
Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.
Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige
Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf absehbare Zeit
nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer
gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen Kosten für uns
unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht
im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an
uns geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht
berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verlangen können.

(3) Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem
Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nachgekommen sind.

(4) Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei Wochen
unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(5) Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei
Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben
oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von
Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, sind wir
berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen.
Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 50 Prozent des Kaufpreises
ohne Abzüge verlangen.

Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder
Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen
Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie
ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.

(7) Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).

(2) Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder
veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie
sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns
entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten
bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige
oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen
gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht oder
Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des
Verzugsschadens nicht berührt.

§ 8 Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und / oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern
nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der
Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender
Regelungen:

(1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten
usw. Ersatz in entstandener Höhe.

(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:

Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und / oder Rücknahme nach
Lieferung:

60 % des Kaufpreises ohne Abzüge

Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder
Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.

(3) Die Ziffern (1) und (2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und
dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach
den §§ 355 ff. BGB.

§ 9 Gewährleistung

(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind,
so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege sowie für
Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive
Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und
Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist

§ 10 Haftung

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung
von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und
bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB).

Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung, sowie
die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden
begrenzt.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl

(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen
sind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen Union die
zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen
Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher sind.

Verbraucherstreitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen